Antragsverfahren für gesetzlich Versicherte
Kostenerstattungsverfahren
Selektivverträge
Sind sie entweder bei der Bahn-BKK, oder der mkk (BKK VBU) versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung in voller Höhe.
Das Antragsverfahren ist unkompliziert und wird in den meisten Fällen bewilligt.
Kostenerstattungsverfahren
Kostenerstattung
Rechtliches
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, die Kostenübernahme in einer Privatpraxis zu beantragen. Dies nennt sich Kostenerstattungsverfahren und ist aufgrund der schlechten Versorgungslage in Berlin in der Regel erfolgreich.
Hierfür gibt es jedoch einige Voraussetzungen. In unserer ersten Sitzung werden wir diese besprechen.
"Gesetzlich versicherte haben einen Anspruch, sich die Kosten einer Behandlung in einer psychotherapeutischen Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn sonst keine Behandlung möglich ist. [...]
Dieser Rechtsanspruch besteht nach § 13 Absatz 3 SGB V. [...]
Die Krankenkassen dürfen die Kostenerstattung nicht aufgrund von Gründen verweigern, die für den Anspruch nicht maßgeblich sind. [...]
Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.
Versicherte können sich damit die Behandlung in einer Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstatten lassen, wenn keine Behandlung bei einem Psychotherapeuten möglich ist, der zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist. Versicherte müssen dies allerdings vor der Behandlung mit ihrer Krankenkasse klären, rät die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)."
Der Ablauf
Schreiben Sie mir zunächst eine E-Mail, um zu klären, ob ich Ihnen in absehbarer Zeit einen Behandlungsplatz anbieten kann (Sie können natürlich auch gerne direkt online nach freien Terminen für ein Erstgespräch suchen). Um die Kosten für Sie möglichst gering zu halten, habe ich für dieses Erstgespräch standardmäßig 20-25 Minuten angesetzt, das Honorar hierfür beträgt insgesamt 59,02 €. Bei Bedarf können Sie auch gerne 2 aufeinanderfolgende Sitzungen buchen.
In unserem Erstgespräch werden wir gemeinsam besprechen, welche Schritte für die Beantragung der Kostenübernahme notwendig sind.
Falls Sie bereits Absagen von anderen Therapeuten erhalten haben, dokumentieren Sie diese (zum Beispiel mit dieser Vorlage). Dieses Protokoll brauchen wir später für den Antrag.
Wenn der Termin für unser Erstgespräch feststeht, können Sie bereits einen Termin bei Ihrem Hausarzt (oder Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie) vereinbaren. Die Unterlagen, die dort ausgefüllt werden müssen, erhalten Sie von mir.
